Allgemeine Geschäftsbedingungen
von NaWi-Reisen
Die AGB & Reisebedingungen sind eine wichtige Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter NaWi-Reisen. Bitte nehmen Sie sich Zeit um die Geschäfts- und Reisebedingungen aufmerksam zu lesen. Sie regeln die Rechte und Pflichten des Reisenden und des Reiseveranstalters vor, während und nach der Reise. Darüber hinaus finden Sie in den Geschäftsbedingungen von NaWi-Reisen wichtige Informationen über Ihre Buchungsschritte von der Anfrage bis zum Zustandekommen eines Reisevertrages (Buchungsbestätigung). Äußerst wichtige Informationen über die Reiserücktrittsbedingungen (Stornokosten), Versicherungen und Zahlungsmodalitäten finden Sie ebenfalls in den AGBs
Veranstalter:
NaWi-Reisen GmbH, eingetragen beim Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als Reiseveranstalter unter der GISA Zahl 33425665
Firmenregister: FN 530671z
NaWi-Reisen tritt grundsätzlich als Veranstalter/Leistungsträger der gebuchten touristischen Leistung(en) auf. Bei den betreffenden Arrangements finden Sie dahingehend einen entsprechenden Vermerk. Falls NaWi-Reisen als Vermittler der gebuchten touristischen Leistung(en) auftritt, dann wird bei den betreffenden Arrangements darauf hingewiesen.
>> AGB von NaWi-Reisen
Die Kundengelder sind gemäß Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 versichert.
Es liegt eine REISEINSOLVENZABSICHERUNG vor:
Höhe der Absicherung: 178.200,00 Euro
Ablaufdatum: 31.12.2023
Angaben zum Absicherer:
Name/Bezeichnung: Steiermärkische Sparkasse
Adresse: Sparkassenplatz 4 – 8010 Graz
Bankgarantie: Garantienummer 4.460.522
Die Haftung ist auf obigen Betrag begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag im Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag der Reisegruppe zu dem Höchstbetrag steht.
Angaben zum Abwickler:
Name/Bezeichnung: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Adresse: Baumannstrasse 9, 1030 Wien
Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44 Fax: +43 1 361 90 77 25
E-Mail: abwicklung@tourismusversicherung.at
Zahlungsmodalitäten als Voraussetzung für die Absicherung:
Keine Entgegennahme von Kundengeldern früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise.
Anzahlung nicht höher als 20% des Reisepreises. Restzahlung nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt.
Was deckt die Kundengeldabsicherung ab?
Der Versicherer stellt für den obenstehenden Pauschalreiseveranstalter gegenüber den Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden:
1.
Die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt
2.
Die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind.
3.
Gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters während Ihrer Reise ein, kontaktieren sie bitte umgehend die Reiseagentur an ihrem Urlaubsort. Sollten sie diese nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Abwickler, die TVA Tourismusversicherungsagentur. Wir können Ihnen schnell weiterhelfen, wenn sie alle Reiseunterlagen bereithalten. Bitte beachten Sie, dass sie im Insolvenz-Fall verpflichtet sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Vermeiden sie daher alles, was zu einer unangemessenen Kostenerhöhung führen kann und zahlen Sie den Reisepreis zu den in den Reisebedingungen genannten Terminen.
Für NaWi-Reisen gelten folgende Stornosätze:
Die Anzahlung in der Höhe von 20% des gebuchten Leistungspaketes ist gleichzeitig die Stornogebühr im Falle eines Reiserücktritts bis 31 Tage vor Reiseantritt. Ein Rücktritt ab dem 30. Tag vor Reiseantritt führt zu folgenden erhöhten Reiserücktrittskosten (Stornogebühren):
ab 30 Tage vor Reiseantritt………………………….30% des Reisepreises
ab 20 Tage vor Reiseantritt………………………….50% des Reisepreises
ab 10 Tage vor Reiseantritt………………………….80% des Reisepreises
bei Reiserücktritt ab 3 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag fällig
Falls im Reisepaket Pauschalleistungen gebucht werden, die unabhängig von der endgültigen Teilnehmer:innenzahl immer gesamt bezahlt werden müssen, dann muss der Reisgast im Falle eines Rücktrittes (Stornos) in jedem Fall den entsprechenden aliquoten Anteil immer bezahlen (unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes), da sich sonst die Kosten für die restlichen Reiseteilnehmer:innen erhöhen würden. Das ist der Fall zum Beispiel bei Reisebussen oder Unterkünften, die pauschal abgerechnet werden, unabhängig von der endgültigen Belegung. Auch eine eventuell abgeschlossene Reiseversicherung muss unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes komplett bezahlt werden. Damit die Stornogebühren auf jeden Fall immer so transparent wie möglich sind, weisen wir auf Seite 2 der ausgehändigten Reisebestätigung immer die genauen, zeitlich gestaffelten Stornogebühren für unsere Kund:innen aus.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Informationen dazu weiter unten (bzw. auf Anfrage).
Die genaue Frist für die Anzahlung hängt von der gebuchten Reise ab und wird von uns bei der Buchung bekanntgegeben. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage und spätestens 7 Tage vor Reiseantritt. Die Zahlung der gebuchten Leistung(en) erfolgt per Überweisung an folgendes Konto der Firma NaWi-Reisen GmbH:
Kontoinhaber: NaWi-Reisen GmbH
Steiermärkischen Bank & Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4 – 8010 Graz
IBAN: AT75 2081 5000 0102 7762 BIC: STSPAT2GXXX
Im Falle von Schulklassenreisen müssen die Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) der gesamten Reisegruppe jeweils gesammelt überwiesen werden.
Ein Verrechnung über den Bund mittels e-Rechnung ist möglich.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekomplettversicherung (Stornoversicherung, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland). Wir sind Partner der Europäischen Reiseversicherungs AG und können Ihnen gerne diesbezüglich ein maßgeschneidertes Angebot machen. Es gibt zum Beispiel für die Durchführung von Klassenfahrten ausgezeichnete und günstige Versicherungsmöglichkeiten:
>> Komplettversicherung für Schulklassen
Wichtige Information für Eltern von SchülerInnen mit Reiseversicherung:
Bitte vergessen Sie nicht im Falle einer Stornierung der Veranstaltung zum frühest möglichen Zeitpunkt die Versicherung (Europäische Reiseversicherung) UND den Reiseveranstalter (NaWi-Reisen) davon in Kenntnis zu setzen. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass nicht der gesamte Reisepreis refundiert werden kann. Wenn zum Beispiel ihr Sohn/ihre Tochter von der Schule abgemeldet wird, vom Arzt eine Nichtteilnahme bescheinigt wird oder eine Nachprüfung negativ abgelegt wird müssen Sie das sofort melden.
Der Buchungsmodus bei NaWi-Reisen beginnt mit Ihrer Anfrage bezüglich einer unserer Reisepakete auf unseren Websiten (www.nawi-reisen.at). Zwischen Ihrer Anfrage und dem Antritt der Reise liegen folgende Zwischenschritte:
1. ANFRAGE
Wenn Sie sich für ein Programm auf unseren Webseiten (www.nawi-reisen.at) interessieren, nehmen Sie bitte mit uns telefonisch (innerhalb der Geschäftszeiten) oder schriftlich per Email über das Kontaktformular obiger Website Kontakt auf. Ihre Anfrage sollte neben dem gewünschten Programm auch einen Terminwunsch und die ungefähre TeilnehmerInnen-Zahl beeinhalten.
2. VERFÜGBARKEIT
Wir überprüfen ob der Termin und die benötigten Leistungen (Reisebus, Unterkunft, Kursräume, Kursleitung etc.) verfügbar sind.
3. RESERVIERUNG
Falls wir noch keine Preise kalkulieren können, weil die Reise in zu ferner Zukunft liegt und wir daher von unseren Partnern (z.B. Unterkunftsgebern) noch keine Preiszusagen haben, dann schicken wir an Sie zumindest eine Reservierungsbestätigung für den gewünschten Termin. Damit gehen weder Sie noch wir eine Verpflichtung zur gewünschten Reise ein. Für uns bedeutet eine Reservierungsbestätigung, dass wir Ihren Termin im Auge behalten und nicht ohne eine Rückfrage bei Ihnen an andere Reisegruppen vergeben.
4. PREISANGEBOT
Wenn alle gewünschten Leistungen zum gewünschten Termin verfügbar sind, dann kalkulieren wir für Sie einen Paketpreis und schicken Ihnen dieses Preisangebot mit der Bitte einer Bestätigung Ihrerseits binnen einer Frist von drei Wochen. Für diese Zeit können wir bei unseren Partnern (z.B.: Unterkunft, Reisebus etc.) die gewünschten Leistungen für Sie blockieren. Gleichzeitig mit unserem Preisangebot schicken wir der verantwortlichen Begleitperson (Lehrer oder Lehrerin) eine Zustimmungserklärung mit. Diese beinhaltet wichtige Informationen für die Eltern der Teilnmehmer:innen und muss deshalb durch Unterschrift der Eltern bestätigt werden.
5. REISEBESTÄTIGUNG
Nachdem wir von Ihnen eine Bestätigung unseres Preisangebotes haben, können wir Ihnen eine Reisebestätigung schicken. Die Reisebestätigung enthält noch einmal zusammengefasst alle reiserelevanten Daten (z.B.: Reisenummer, Ort, Zeitraum, Bruttoreisepreis, Zahlungsmodalitäten etc.)
Auf Seite 2 der Reisebestätigung sind die Stornogebühren für die Reise gestaffelt nach dem Datum des Rücktrittes aufgeführt.
Die Seite 3 der Reisebestätigung enthält den sogenannten Sicherungsschein. Er enthält alle Daten zur Absicherung von Kundengeldern im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Erst mit der Übergabe der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein an den Reisenden dürfen Anzahlungen und Restzahlungen von NaWi-Reisen entgegengenommen werden. Im Falle von Gruppenreisen (Klassenreisen) muss die komplette Reisebestätigung auch allen Teilnehmer:innen der Reisegruppe durch die verantwortliche Begleitperson (Lehrer:in) zur Kenntnis gebracht werden.
6. TEILNEHMER:INNEN-LISTE
Mit Ihrer kurzen schriftlichen Bestätigung unseres Preisangebotes schicken Sie bitte eine ausgefüllte Teilnehmer:innenliste (Nachname, Vorname, Geschlecht) an uns. Bitte beachten Sie: Jede Person auf dieser Liste muss über die AGB ́s von NaWi-Reisen (Zahlungsmodalitäten, Reiserücktrittsbedingungen etc.) und über Details der Reise (Preise, Reisetermin, Unterkunft, Programm, Anreise etc.) informiert werden. Dazu müssen alle Personen auf der TN-Liste zuvor die von uns zur Verfügung gestellte Zustimmungserklärung mit allen nötigen Informationen unterzeichnet haben. Besonders im Falle von Gruppenreisen (z.B.: Schulklassen), muss die verantwortliche Begleitperson (z.B.: Lehrer:in) dafür sorgen, dass alle Teilnehmer:innen diese Informationen erhalten und die Zustimmungserklärungen unterzeichnet haben BEVOR sie auf die TN-Liste gesetzt werden. Die Reiseteilnehmer:innen sind ab dem Zeitpunkt der Zusendung der Teilnehmer:innen-Liste verpflichtet, die Zahlungen fristgerecht zu leisten und sind somit fix für die Reise gebucht..
7. AN- und RESTZAHLUNG
Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung.
Die Restzahlung erfolgt erst mit der Zusendung der Restzahlungsrechnung wenige Wochen vor der Anreise. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage vor Anreise zu tätigen, aber spätestens 7 Tage vor Anreise. Für Klassenreisen ist eine Verrechnung an die Schule per e-Rechnung über den Bund möglich
8. REISEUNTERLAGEN
Rechtzeitig vor Reisebeginn wird NaWi-Reisen dem Reisenden folgende Unterlagen und Reisedaten zukommen lassen:
– Abfahrts- und Ankunftszeiten (und –orte)
– Reiseroute, Zwischenstationen, Anschlussverbindungen, Anreiseplan
– Kontaktdaten zum Beförderungsunternehmen (Reisebus) und zu den Unterkunftsgebern
– Name, Anschrift und Telefonnummer des Vertreters von NaWi-Reisen vor Ort oder seiner Notfallstelle
– Reisegutschein (Voucher) mit den Kenndaten des gebuchten Leistungspaketes. Der Voucher muss vom Reisenden vor Ort dem Leistungsträger übergeben werden und wird dann sozusagen vom Reisenden eingelöst.
NaWi-Reisen ist sehr bemüht, über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus, die ReiseteilnehmerInnen mit nützlichen Informationen zu bedienen, die eine Reiseplanung vereinfachen. Besonders die verantwortlichen Begleitpersonen von Schulklassenausflügen werden zusätzlich mit Listen, Datenblättern und Kursunterlagen versorgt, die eine Vorbereitung des Kurses erleichtern und helfen, den Überblick zu bewahren.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Graz.